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Modul · Lieferanten

Lieferanten

Lieferanten-Stamm mit DATEV-Kreditor-Nummern, Subunternehmer-Erkennung und Freistellungs-Verwaltung.

Lieferanten im DEBT-IT Dashboard

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Auf einen Blick

  • Kreditor-Nr. 70000-99999 (race-safe)
  • Subunternehmer-Flag (§ 48 EStG)
  • Freistellungsbescheinigung-Tracking
  • Default-Aufwandskonto und Kostenstellen
  • Bulk-Import via CSV

Lieferanten — Detailansicht

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Warum dieses Modul?

Lieferanten sind die andere Seite der Buchhaltung: jede Eingangsrechnung braucht einen Lieferanten, jede Kreditor-Position braucht eine eindeutige DATEV-Kontonummer.

DEBT-IT vergibt automatisch DATEV-konforme Kreditor-Nummern aus dem Bereich 70000-99999 (race-safe wie alle Sequenzen). Sie können auch manuell setzen — Uniqueness wird hart geprüft.

Subunternehmer mit Bauleistungen sind besonders heikel: § 48 EStG verlangt 15 % Bauabzugsteuer, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. DEBT-IT trackt die Freistellung pro Lieferant inklusive Gültigkeitsdatum und Storage-ID des PDF.

Funktionen im Detail

DATEV-Kreditor-Range

70000-99999 race-safe, kein Konflikt möglich.

Manuelle Kreditor-Nummer

Wenn Sie selbst zuweisen wollen — Uniqueness-Check inklusive.

Subunternehmer-Flag

Aktivieren = Auto-Bauabzugsteuer bei Eingangsrechnungen.

Freistellungsbescheinigung

Nummer, Gültigkeit, hochgeladenes PDF — alles am Lieferanten.

Default-Kontierung

Aufwandskonto, KOST1, KOST2 — pro Lieferant — wird in Eingangsrechnungen vorgeschlagen.

Bulk-Import

CSV-Import für Migrationen — mit Field-Mapping und Doubletten-Check.

Rechtssicher nach deutschem Recht

Dieses Modul deckt folgende gesetzliche Anforderungen ab:

§ 48 EStGDATEV Kontenrahmen

So sieht es in der Praxis aus

Subunternehmer

Sie beauftragen einen Maler für eine Wohnungssanierung. Sein FB-PDF haben Sie hochgeladen — Eingangsrechnung wird ohne Bauabzugsteuer gebucht. Sobald die FB abläuft, zieht DEBT-IT automatisch 15 % ein.

Häufige Fragen

Q.Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das den Subunternehmer von der 15%-Bauabzugsteuer befreit. Gültigkeit i.d.R. 3 Jahre.

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